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Stand: 01.03.2024

Allgemeine
Mietbedingungen

THEO’s REISEMOBILE

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer Mietverträge. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.Geltungsbereich
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche telefonische Bestellung, die von THEO’s Reisemobile schriftlich bestätigt werden muss, zustande.

Sind mehrere Mieter Vertragspartei von THEO’s Reisemobile, so haften sie gesamtschuldnerisch.

2. Berechtigte Fahrer
2.1 Das Fahrzeug ist nur von den im Mietvertrag ausdrücklich genannten Personen zu führen. Ist der berechtigte Fahrer nicht Mieter, so hat der Mieter das Handeln des Fahrers wie sein Eigenes zu vertreten.

2.2 THEO’s Reisemobile nimmt Vermietungen nur dann vor, wenn der berechtigte Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 3B ist. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das gemietete Fahrzeug führen, die die genannten Bedingungen erfüllen.

3. Vertragsabschluss
3.1 Reservierungen sind für THEO’s Reisemobile nur dann verbindlich, wenn diese durch THEO’s Reisemobile schriftlich bestätigt sind.
Soll das Mietfahrzeug dem Mieter zugestellt bzw. zurückgeführt werden, sind die hierdurch anfallenden Kosten im Voraus bei Übernahme des Fahrzeuges durch den Mieter zu entrichten.

3.1.2 Der Mieter hat bei Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Mietpreises für die Anmietung des jeweiligen Fahrzeuges zu zahlen. Kommt der Mieter mit der Anzahlung um mehr als fünf Tage ab dem Datum der schriftlichen Reservierungsbestätigung in Verzug, so ist THEO’s Reisemobile nicht mehr an die Reservierung gebunden.

3.2 Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, so ist er verpflichtet, THEO’s Reisemobile den Ausfallschaden zu ersetzen. Der Ausfallschaden berechnet sich nach dem mit dem Mieter für das angemietete Fahrzeug – bezogen auf die vereinbarte Mietdauer – vereinbarten Mietpreis.

4. Mietzeit
4.1 Das gebuchte und bestätigte Start- und Enddatum für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs stellt den verbindlichen Mietbeginn und das verbindliche Mietende („Mietzeit“) dar. Das Fahrzeug ist zu den jeweils vereinbarten Terminen (mit Beachtung der Uhrzeit) an THEO’s Reismobile zurückzugeben.

4.2 Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von THEO’s Reismobile in Schriftform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des gemieteten Fahrzeugs erstreckt sich nur für die vereinbarte Mietzeit. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von THEO’s Reisemobile grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrags. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.

5. Mietpreis / Zahlungsbedingungen
5.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung gültigen Tarife. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betankung, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholungskosten.

5.2 Der Mieter hat bei Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Mietpreises für die Anmietung des jeweiligen Fahrzeuges zu zahlen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Mietbeginn auf das Konto von THEO’s Reisemobile zu überweisen.

5.3 Erfolgt die Reservierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis sofort zu überweisen.

5.4 Ein sich eventuell ergebender Restbetrag wird bei der Fahrzeugrückgabe durch den Mieter fällig. Der Restbetrag kann unter anderem Kosten für gefahrene Mehrkilometer oder Kosten der Betankung enthalten, sofern der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt.

5.5 Sofern mit dem Mieter keine abweichende Regelung getroffen wurde, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte, vorab auf das Konto von THEO’s Reisemobile überwiesen

5.6 Eine Kaution von 1000,-€ ist in Bar, bei Abholung des Fahrzeuges zu hinterlegen oder vorab zu überweisen.

6. Umbuchung / Stornierung
6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. THEO’s Reisemobile räumt dem Mieter jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht wie folgt ein:

6.1.1 Erfolgt der Rücktritt 60 Tage vor vereinbartem Mietbeginn, entfallen die Stornierungskosten und der Mieter bekommt den bereits gezahlten Betrag zurückerstattet.

6.1.2 Erfolgt der Rücktritt 59 Tage bis 30 Tage vor vereinbartem Mietbeginn, werden dem Mieter bis zu 50% des Gesamtmietpreises in Rechnung gestellt bzw. mit der Anzahlung verrechnet.

6.1.3 Erfolgt der Rücktritt 29 Tage bis 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn, werden dem Mieter bis zu 70% des Gesamtmietpreises in Rechnung gestellt bzw. mit der Anzahlung verrechnet.

6.1.4 Erfolgt der Rücktritt des Mieters ab 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn, muss der Mieter den vollen Gesamtmietpreis zahlen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6.1.5 Bei der Stornierung eines „Last Minute“ Angebotes werden dem Mieter 50% des Gesamtmiepreises in Rechnung gestellt. 

6.2 Umbuchungen, sowohl Zeitraum als auch alternative Fahrzeugkategorie, sind nur im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeiten möglich sind. Ein entsprechender Anspruch des Mieters besteht nicht.

6.2.1 Hat die Umbuchung einen höheren Gesamtmietpreis als der ursprünglich vereinbarte zur Folge, hat der Mieter den Differenzbetrag zu begleichen. Bei niedrigerem Gesamtmietpreis erhält der Mieter eine Stornogutschrift über den Differenzbetrag im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Gesamtmietpreis. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung geltenden Preise. Es besteht kein Anspruch auf den ursprünglichen Gesamtmietpreis.

6.2.2 Bei einer vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags durch Rückgabe des Mietfahrzeugs, hat der Mieter keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

7. Fahrzeugabholung
7.1 Das Fahrzeug kann am ersten Miettag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr abgeholt werden. Eine individuelle Abholzeit kann mit uns vereinbart werden.

7.2 Der Mieter hat bei Fahrzeugabholung eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis, eine gültige Kreditkarte, sowie einen Personalausweis bzw. Reisepass im Original vorzulegen.

7.3 Bei Fahrzeugabholung sind zudem eine Kopie der Fahrerlaubnis und des Personalausweises bzw. Reisepasses vorzulegen.

7.4 Kann der Mieter die nötigen Dokumente bei der Fahrzeugabholung nicht vorlegen, behält sich THEO’s Reisemobile vor, von einer Reservierung bzw. einem Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Kaution
8.1 Zur Sicherung der Ansprüche von THEO’s Reismobile aus dem Mietverhältnis zahlt der Mieter  eine Kaution in Höhe von 1.000 €. Für Fahrer, die nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Kaution von 2.500 € zu hinterlegen. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs in Bar zu bezahlen oder bis 7 Tage vor Mietbeginn auf das nachfolgend genannte Konto überweisen:

Kontoinhaber:  Theodor Schulte
IBAN: DE16 4036 1906 0025 3999 01
BIC: GENODEM1IBB
Verwendungszweck: Rechnungsnummer

8.2 Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug in vertragsgemäßem und ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben ist. Der anfallende Zusatzaufwand (z.B. Reinigungskosten, Betankungskosten, berechtigte Forderungen, Schäden etc.) wird mit der Kaution verrechnet, sofern dieser durch den Mieter zu tragen ist. Die Kaution wird unbar per Überweisung nach Rückgabe des Fahrzeuges im vertraglich geschuldeten Zustand spätestens nach 14 Tagen erstattet, bzw. die Blockierung der Kreditkarte aufgehoben.

8.3 Eine Haftung des Mieters für von ihm verschuldete und arglistig verschwiegene Mängel oder Beschädigungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit erst nach der Übergabe durch den Vermieter festgestellt werden können und daher bei Erstellung des Rückgabeprotokolls nicht vermerkt wurden, bleibt THEO’s Reisemobile vorbehalten. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

8.4 Bei einem Unfall wird die Kaution des Mieters in voller Höhe so lange vom Vermieter einbehalten bzw. eingefordert, bis die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Bis zur abschließenden Klärung der Kostentragungslast und der Kostenhöhe, insbesondere wenn zur Beurteilung ein Sachverständigengutachten, ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eine Ersatzteilbestellung erforderlich ist, hat FWC das Recht, die Kaution bis zur Klärung zurückzubehalten.

8.5 Im Fall eines Schadensereignisses hat THEO’s Reisemobile das Recht bis zur abschließenden Klärung der Kostentragungslast und der Höhe der Kosten, insbesondere wenn zur Beurteilung ein Sachverständigengutachten, einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eine Ersatzteilbestellung erforderlich ist, die Kaution zurückzubehalten. Der Abschluss einer Zusatzversicherung, die den verursachten Schaden gemäß deren Versicherungsbedingungen abdeckt, verhindert eine Überschreitung der Selbstbehaltsansprüche.

9. Übergabe des Fahrzeuges
9.1 THEO’s Reisemobile übergibt dem Mieter ein betriebsbereites Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand nebst dem vertraglich vereinbartem Zubehör.

9.2 Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeuges den Zustand sorgfältig zu überprüfen. Jede sichtbare Beschädigung des Fahrzeuges ist von den Mietparteien schriftlich bei Übergabe festzuhalten (siehe Übergabe/Rücknahmeprotokoll). Für sichtbare Schäden, die bei Übergabe nicht schriftlich festgehalten sind, wird vermutet, dass diese in der Besitzzeit des Mieters entstanden sind.

10. Nutzung des Fahrzeuges
10.1 Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt das Fahrzeug für folgende Zwecke zu verwenden:
– zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, auf Rennstrecken, für Fahrsicherheitstrainings, Fahrzeugtests, Fahrschulübungen, sowie für – Geländefahrten
– zur Weitervermietung bzw. zum gewerblichen Personentransport
– zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
– zur Nutzung an für den Straßenverkehr nicht öffentlich zugänglichen Orten, wie Flughafenrollfeld, Werksgelände, etc.
– zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
– für sonstige Nutzungen, die über den Vertraglichen Gebrauch hinausgehen.

10.2 Die Bedienungsvorschriften – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff – sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen von THEO’s Reisemobile strikt untersagt. Bei einem Verstoß des Mieters gegen dieses Verbot hat der Mieter eine pauschale Gebühr von 150,00€ inkl. MwSt. zur Reinigung und Geruchsbeseitigung an THEO’s Reisemobile zu zahlen.

10.4 Die Nutzung des Fahrzeuges ist nur im Inland gestattet. Sollte die Nutzung im Ausland erwünscht sein, ist hierfür vorab die schriftliche Erlaubnis für konkrete Länder bei THEO’s Reisemobile einzuholen.

10.5 Der Mieter verpflichtet sich, bei Nutzung des Fahrzeuges auf jegliche Beeinflussung durch Alkohol, Drogen bzw. Medikamente zu verzichten.

10.6 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug umzubauen, seine technischen Einrichtungen zu ver-ändern, Ausstattungen zu entfernen bzw. hinzuzufügen oder das Fahrzeug mit Aufschriften bzw. Werbeträgern zu versehen.

10.7 Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen berechtigen THEO’s Reisemobile zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt von diesem. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, dem THEO’s Reisemobile auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.

11. GPS Ortungssystem
THEOS‘ Reisemobile behält sich vor, das Mietfahrzeug mit einem GPS gestützten Ortungssystem auszustatten. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Mietfahrzeugs festzustellen und das Fahrzeug im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Sofern dabei personenbezogene Daten erhoben werden, nutzt THEO’s Reismobile die Daten nur im Sinne der nachfolgenden Regelung zu Vertragszwecken.

12. Abstellen des Fahrzeuges
Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.

13. Versicherungen
13.1 Im Mietpreis enthalten ist die in Deutschland vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung. Die maximale Deckungssumme beträgt 100 Mio. €.

13.2 Die genannte Versicherung sieht pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung vor. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist der Reservierungsbestätigung oder dem Mietvertrag zu entnehmen und ist in jedem Fall durch den Mieter zu tragen.

13.3 Verweigert der Versicherer die Leistung ganz oder zum Teil in Anwendung des Versicherungsvertrages, so bleibt der Mieter in vollem Umfange schadensersatzpflichtig und hat die THEO’s Reisemobile von Schadensersatz-ansprüchen Dritter freizustellen bzw. bereits eingetretene Schäden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungsverweigerung des Versicherers auf das Verhalten des Mieters oder des berechtigten Fahrers zurückzuführen ist.

13.4 Die durch THEO’s Reisemobile abgeschlossene Vollkaskoversicherung umfasst nicht den Ausfallschaden den THEO’s Reisemobile durch ein Schadensereignis erleidet. Der Mieter ist daher verpflichtet, THEO’s Reisemobile diesen Schaden in vollem Umfange zu ersetzen. Dieser Ausfallschaden ist auch dann durch den Mieter zu tragen, wenn der Fahrzeugschaden nicht durch das Verschulden des Mieters verursacht wurde und der Verantwortliche nicht festgestellt ist. Weist THEO’s Reisemobile einen höheren Schaden nach, so ist der Mieter verpflichtet, diesen höheren Schaden zu ersetzen.

14. Verhalten im Schadensfall oder bei einer Panne
14.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden THEO’s Reisemobile unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber THEO’s Reisemobile nachzuweisen.

14.2 Bei jedem Schaden hat der Mieter insbesondere Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten.

14.3 Der Mieter ist verpflichtet ein sorgfältig und vollständig erstelltes Unfallprotokoll an THEO’s Reisemobile zu übermitteln.

14.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich Schuldeingeständnisse zu erteilen. Des Weiteren ist es dem Mieter untersagt durch Äußerungen, Zugeständnisse oder Zahlungen einer Regulierung des Schadens durch die abgeschlossene Versicherung vorzugreifen.

15. Fahrzeugzustand/Reparaturen/Betriebsmittel
15.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, Reifendruckes, fälligen Inspektionen zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.

15.2 Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig, darf der Mieter eine Fachwerkstatt beauftragen. Die Werkstatt muss dazu verbindlich zusagen, dass die Reparaturkosten eine Höhe von 150,00€ inkl. MwSt. nicht überschreiten.

15.3 THEO’s Reisemobile erstattet die dem Mieter entstandenen tatsächlichen Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der von dem Mieter verauslagten und quittierten Originalrechnung, soweit der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges vorgelegen hat.

15.4 Ansprüche des Mieters auf Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz wegen eines technischen Schadens, eines Defektes oder eines sonstigen Mangels des gemieteten Fahrzeuges sind ausgeschlossen. THEO’s Reisemobile ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug für den Zeitraum zur Verfügung zu stellen, in dem das gemietete Fahrzeug aufgrund des technischen Schadens, des Defektes oder des sonstigen Mangels nicht genutzt werden kann.

16. Haftung der Vermieterin
16.1 Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber THEO’s Reisemobile aus dem Mietvertrag, es sei denn, der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch THEO’s Reisemobile oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen von THEO’s Reisemobile.

16.2 THEO’s Reisemobile haftet nicht für Verspätungen, Verluste oder Schadensfälle, die infolge eines Unfalles oder eines technischen Defektes mit dem Mietfahrzeug entstehen.

16.3 THEO’s Reisemobile übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die bei Rückgabe im Mietfahrzeug zurückgelassen werden.

16.4 Eine Haftung von THEO’s Reisemobile ist auch ausgeschlossen, soweit bei erfolgter Reservierung das durch den Mieter reservierte Fahrzeug bei Mietbeginn durch THEO’s Reisemobile aufgrund eines vorangegangenen Unfalles bzw. technischen Defektes nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt werden kann.

17. Haftung des Mieters
17.1 Der Mieter haftet in jedem Schadensfall verschuldens-unabhängig in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes.

17.2 Der Mieter haftet bei Fahrzeugschäden, Fahrzeug-verlust und Mietvertragsverletzungen nach den allgemeinen Haftungsregeln. Er hat das Fahrzeug insbesondere in mangelfreiem Zustand, in welchem er es übernommen hat, zurückzugeben.

17.3 Der Mieter haftet für den gesamten Schaden (Bergungskosten, Gutachterkosten, Rückführungskosten, Wertminderung, Mietausfall), unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn
– der Mieter die Schadensanzeige entgegen seiner Verpflichtung, nicht fristgemäß oder nicht vollständig an THEO’s Reisemobile übergibt
– der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben
– der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die berechtigten Interessen von THEO’s Reisemobile an der Feststellung des
Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
– der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten und hierdurch die berechtigten
Interessen von THEO’s Reisemobile an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden.

17.4 Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet für entstehende Gebühren und Kosten. THEO’s Reisemobile ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.
Für jede Behördenanfrage zahlt der Mieter an THEO’s Reisemobile eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ inkl. MwSt. THEO’s Reisemobile ist es unbenommen einen weiteren Schaden geltend zu machen. Zudem ist THEO’s Reisemobile ohne zeitliche Begrenzung berechtigt, das Kreditkartenkonto des Mieters mit etwaigen den Mieter betreffenden Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten sowie der Bearbeitungsgebühr zu belasten.

18. Rückgabe des Fahrzeuges
18.1 Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort einschließlich der übergebenen Zubehörteile und Dokumente vollgetankt zurückzugeben. Die Rückgabe muss persönlich an einen Mitarbeiter bzw. Bevollmächtigten von THEO’s Reisemobile erfolgen.

18.2 Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Der Mieter hat die Quittung(en) der Tankvorgänge bei der Rückgabe des Fahrzeuges vorzuzeigen, so das ersichtlich wird, dass der Mieter die korrekte Kraftstoffart getankt hat. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird THEO’s Reisemobile dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr in Rechnung stellen.

18.3 Gibt der Mieter das Fahrzeug – auch unverschuldet – nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an THEO’s Reisemobile zurück, ist THEO’s Reisemobile berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum, ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.

18.4 THEO’s Reisemobile untersucht bei Rückgabe das Mietfahrzeug auf sofort sichtbare Beschädigungen und hält eventuelle Beschädigungen schriftlich fest. Stellt THEO’s Reisemobile eine überdurchschnittliche, nicht auf ein ordnungsgemäßes Führen des Fahrzeuges zurückzuführende Abnutzung der Reifen fest, so hat der Mieter die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Sollten weitere Beschädigungen später sichtbar werden, teilt THEO’s Reisemobile dies dem Mieter schriftlich mit. Etwaige sich hieraus ergebende Schadensersatzansprüche hat der Mieter zu tragen.

19. Datenschutzklausel
19.1 THEO’s Reisemobile erfasst, verarbeitet und speichert die im Rahmen des Mietvertrages erforderlichen persönlichen Daten des Mieters.

19.2 Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung von dem Vermieter verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung des Mieters.

19.3 Der Mieter/Fahrer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 19, 34 BDSG, Artikel 6 EU-DSGVO) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht für den Mieter/Fahrer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. gemäß §§ 6, 20, 35 BDSG, Artikel 16 ff. EUDSGVO) ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters/Fahrers nach Berichtigung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich.

19.4 Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: THEO’s Reisemobile, Mühlenbachaue 11, 48282 Emsdetten, Betreff: Widerspruch, oder per E-Mail an: info@THEO’s Reisemobile.de

20. Schlussbestimmungen
20.1 Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.2 Ein Zurückbehaltungsrecht an dem Mietfahrzeug sowie an dem Mieter übergebenen Zubehör und Dokumenten steht dem Mieter nicht zu.

20.3 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von THEO’s Reisemobile ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters möglich.

20.4 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

20.5 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von THEO’s Reisemobile sowie des Mieters ist Emsdetten.

20.6 Der Gerichtsstand ist am Sitz von THEO’s Reisemobile.

20.7 Sollte eine der vor benannten Bestimmungen unwirksam sein, oder werden, berührt das die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen ausdrücklich nicht.